Darsteller:
HORST TAPPERT Oberinspektor Stephan Derrick, FRITZ WEPPER Inspektor Harry Klein; WILLY SCHÄFER Willi Berger;
AMADEUS AUGUST Gregor; SISSY HÖFFERER Ruth; EDDA SEIPPEL Anna; HANS PETER HALLWACHS Mario (als Hans-Peter Hallwachs);
GERT BURKARD Kolowski; WILFRIED KLAUS Anwalt; FRANZ MOSTHAV Arnold Wegmüller; GERT WIEDENHOFEN Angestellter bei
Maschinenfabrik Arnold Wegmüller u.v.a.
Nach 25 Jahren der Trennung sehen sich Cousine Ruth und Cousin Gregor zum ersten Mal wieder im Haus ihres Onkels.
Der Anlass: Ihr Onkel Arnold Wegmüller wurde vor wenigen Tagen ermordet. Er hinterlässt seiner Nichte und seinem
Neffen ein stattliches Vermögen. Derrick geht nun der Frage nach, inwieweit die beiden Nutznießer in den Fall
verstrickt sind. [Quelle: Hampel, Katrin: Das Derrick Buch]
Stab
- Ton KLAUS ECKELT
- Mischung GÜNTER BLUMHAGEN
- Kamera MICHAEL GEORG, HANNES FÜRBRINGER
- Schnitt WERNER PREUSS, TRAUDL FÄSSLER
- Regie-Assistenz ANNEROSE SCHLEINING-KERCHER
- Maskenbildner PETER KREBS, SYLVIA BAADER-KRAMER
- Kostüme ELLEN SCHILLER
- Szenenbild MARGRET FINGER
- Aufnahmeleitung HARTMUT KOLDEWEY, PHILIPP ALZMANN
- Produktionsleitung MANFRED KERCHER
- Herstellungsleitung GUSTL GOTZLER
- Redaktion CLAUS LEGAL
- Regie ZBYNEK BRYNYCH
- Hergestellt durch die TELENOVA Film- und Fernsehproduktion
- Gesamtleitung HELMUT RINGELMANN
- Im Auftrag von ZDF, ORF, SRG
- © ZDF 1988
Täter
Opfer
- ARNOLD WEGMÜLLER Franz Mosthav
Todesursache
Motiv
Länge
Weitere Titel
- Una grossa eredità (Ein großes Erbe) - Italien
- Une affaire énorme - Frankreich
- Roolinsa mittainen mies - Finnland
Musik
- LES HUMPHRIES Titelmusik
- FRANK DUVAL Galaxis Xena / When You Were Mine (Abspann)
Drehorte
- VILLA WEGMÜLLER: Bad Aibling-Pullach; siehe auch: Episode 109
- ORT DER FESTNAHME: München-Au; siehe auch: Episode 182
Bemerkungen
- Die Folge hatte ein richterliches Nachspiel
Ein italienischer Anwalt klagte auf Unterlassung und Schadensersatz, da er zufälligerweise den selben Namen trug, wie
der korrupte Serienanwalt. Die Klage wurde 2002 vom OLG Koblenz u.a. mit der Begründung abgewiesen, dass der Kläger zur
Zeit der Ausstahlung noch gar kein Anwalt war, und der Name in Italien sehr häufig vorkommt.
Quelle: Lexikon der kuriosen Rechtsirrtümer, Seite 48/49
Dank an André Loop
Presse
- Hamburger Abendblatt, 13.5.1988